Spendenkonto

Konto-Nr.:   3 599 099
Sparkasse Fürstenfeldbruck, BLZ:   700 530 70

Kirchgeldsammelkonto

Einmal im Jahr werden Sie von uns angeschrieben mit der Bitte um das jährliche Kirchgeld. Wie Sie wissen, kommt Ihr Kirchgeld ausschließlich unserer Auferstehungskirche zugute. Wir informieren Sie in diesem Brief auch über die Verwendung des Geldes: was wir im vergangenen Jahr geschafft haben - was wir in der Zukunft planen. Zum Nachlesen: Unser Kirchgeldbrief von 2012.

   

Konto-Nr.:   3 592 375
Sparkasse Fürstenfeldbruck, BLZ:   700 530 70

 

Die Evang.- Luth. Kirche in Bayern informiert Sie über ihren verantwortungsvollen Umgang mit Ihren Gaben:
 http://www.kircheundgeld.de
   


   
Änderungen im Spendenrecht

Rückwirkend zum 1.Januar 2007 gilt das neue "Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements". Danach 

  • können Zuwendungen (Spenden) zur Förderung gemeinnütziger, mildtätiger, kirchlicher und wissenschaftlicher Zwecke bis zu 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte als Sonderausgaben geltend gemacht werden,
  • bedarf es bei einer Spende von bis zu 200 € keiner Zuwendungsbestätigung der begünstigten förderungswürdigen Einrichtung, wenn beim Finanzamt der Durchschlag des Überweisungsvordrucks (mit der Steuernummer der Einrichtung) mit dem Kontoauszug oder der Bestätigung der Bank eingereicht wird.

1.2008